Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) benötigt jede Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Hausverwalter, der sie nach außen vertritt. Seine Aufgaben und Befugnisse sind in §27 des WEG-Gesetzes definiert.
Unsere Umfragen haben ergeben, dass Eigentümer neben den Aufgaben und Befugnissen aus dem WEG-Gesetz diese Punkte besonders schätzen:
Die uns übertragenen Immobilien verwalten wir verantwortungsvoll, damit Ihre Immobilie die bestmögliche Wertsteigerung erfährt. Durch ständige Fort- und Weiterbildung sind wir über aktuelle Entwicklungen in der Hausverwaltung top informiert.
Die Mietverwaltung umfasst organisatorische, kaufmännische und technische Aufgaben rund um Ihre vermietete Immobilie. Wir kümmern uns bei der Mietverwaltung in Ihrem Auftrag beispielsweise um:
Diese Leistungen sind individuell, nach Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen wählbar. Sprechen Sie uns an!
Die Übergabe eines Mietobjektes kann ganz einfach sein – wenn Mieter und Vermieter über den Zustand des Objekts einig sind. Oft ergeben sich aber Diskussionen, bei denen wir als Hausverwalter gern beratend zur Seite stehen.
Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:
Mit dem sogenannten „Übergabemanagement“ bieten wir professionelle Begleitung bei der Übergabe von Objekten im privaten und gewerblichen Bereich.